ADVENTURE DOGS
AGB
AGB - allgemeine
Geschäfts-
bedingungen
Marile´s Adventure Dogs
1.Während der Betreuungszeit bleibt der Hundehalter/ Eigentümer Tierhalter im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).
2. Der Hundehalter versichert, dass sein(e) Hund(e) gesund und frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist/sind.Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit oder Parasiten mit, trägt der Besitzer dieses Hundes die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde.
3. Für Schäden, die der/die Hund(e) während der vereinbarten Zeit beim Hundesitter erleiden könnte, übernimmt der Tiersitter keine Haftung; die Haftung des Tiersitters wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Hierfür besteht eine Betriebshaftpflicht. Der/Die HundehalterIn wird ausdrücklich darauf hingewiesen, das währrend der Betreuungszeit ein Restrisiko durch Verletzungen, Unfälle, Weglaufen des Hundes, sogar das Ableben des Hundes besteht. Die Hundebetreuerin übernimmt hierfür keine Haftung.Die Hundetreuerin schließt jede Haftung auf Schadensersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder grob vorsätzlichen Handlung herbeigeführt.
4. Der Besitzer haftet für alle Schäden, die während des Aufenthalts durch den/ die Hund(e) in der Wohnung entstehen oder außerhalb an Dritten entstehen.
5. Die Aufnahme des Hundes erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Der Hundebesitzer erklärt ausdrücklich, dass er die Risiken einer möglichen Beißerei unter den Hunden kennt und die eventuell entstehenden Kosten einer tierärztlichen Behandlung des eigenen Hundes selbst trägt. (Haftpflichtversicherungen gehen meist von Teilschuld aus! -> 50/50 ! )
6. Der Hundesitter verpflichtet sich, den/die Hund(e) Art- und verhaltensgerecht zu halten und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.
7. Hält der Hundesitter aus seiner Sicht eine tierärztliche Behandlung für notwendig, so willigt der Hundehalter/ Eigentümer bereits schon jetzt darin ein, dass der Hundesitter den Hund im Auftrage des Tierhalters/ Eigentümers auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung gibt. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt alleine der Hundehalter/ Eigentümer.
Wir versuchen Sie oder Ihre Angehörigen auf jeden Fall vorab zu informieren und etwaige Entscheidungen abzusprechen, in schweren Erkrankungsfällen müssen wir jedoch auch vorher reagieren.
8.Preise... entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste
9. Für den Fall, dass das Tier nicht binnen 5 Tagen nach dem vereinbarten Endtermin der Verwahrungsdauer abgeholt wird, ist der Tiersitter berechtigt, das Tier anderweitig, auch kostenlos abzugeben (Tierheim, tierliebe Person etc.). Sollten dem Tiersitter durch die Nichtabholung des Tieres weitere Kosten entstehen, so trägt diese Kosten der Tierhalter/ Eigentümer.
10. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Erklärungen sind unwirksam.
11. Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinträchtigen nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestandteile.
12. Der Vertrag wird nur einmal geschlossen und gilt dann für alle weiteren Aufenthalte. Preisanpassungen sind vorbehalten.
13. Generell gilt der Betreuungsausschluss von unverträglichen Hunden.
Bitte bringen Sie am Abgabetag mit:
- Körbchen bzw. Decke
- Geschirr; Halsband
- Futter in ausreichender Menge, Futternapf
- falls erforderlich zu verabreichende Medikamente
- Futter, Leckerchen / Snacks
Die im Betreuungsvertrag angegebenen Daten dienen ausschließlich der Information über den Hund und werden nur zu diesem Zweck verwendet. Eine Weitergabe der Daten durch die Hundebetreuung erfolgt nicht.
Mit einer Unterbringung erhalten wir das Recht, selbst gemachte Fotos auf unserer Homepage / Facebook /Instagram zu veröffentlichen. (falls nicht gewünscht bitte streichen) Stand 2025